Farschmühle

„untere Mühle“ – Franzensmühle – nach 1924 auch Farschmühle genannt
Der Begriff Franzensmühle muss überprüft werden, möglicherweise handelt es sich hier um einen Recherchefehler oder Verwechslung aus der Zeit der Erstellung der VG-Chronik.

  Farschmuehle-Heckenmuenster

Am 5. Oktober 1558 erteilte Erzbischof Johann VI (von der Leyen) dem Wirich, Herrn zu Chriechingen, und dessen Gemahlin Antonia, Wild- und Rheingräfin, die Erlaubnis, eine neue Mühle in der Herrschaft Bruch zu errichten. In dieser Erlaubnis wird als Lage der neuen Mühle: „in der Bannmeile Münsterer Weistums“ angeführt. Dieser Mühlenneubau bezieht sich sehr wahrscheinlich auf die untere Mühle in Heckenmünster.

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Wie aus der Urkunde hervorgeht, muß sich jedoch schon eine Mühle im Ort befunden haben, da hier von einer neuen Mühle gesprochen wurde. Die Mühle blieb in der Folgezeit im Besitz der Herren der nahen Dodenburg. Im Jahre 1683 tauschte Wolf Heinrich von Metternich mit dem Müller Hans Georg von Münster eine Wiese.

Michael Deutz war Mühlenpächter der Dodenburger Mühle bei Münster in den Jahren 1714 – 1725. Im Jahre 1725 war die Mühle gänzlich verfallen und wurde durch den Mathias Theis von Heckenmünster wieder aufgebaut. Der besagte Mathias Theis erhielt dafür den Bestand (Verpachtung) der Mühle für 18 Jahre.

Die Pacht betrug 3 Malter Korn. Da der Müller auch eine Schneidemühle betrieb, so mußte er laut Pachtvertrag das Holz des Freiherren von Kesselstatt, damals Besitzer der Mühle, kostenlos schneiden. Das Bauholz erhielt der Müller kostenlos. Johann Niklas, Hofmann auf Kalberg (Kalberger Hof), bürgte für den besagten Theis.

Das Pachtverhältnis währte jedoch keine vollen 18 Jahre, da im Taufbuch der Pfarrei Heidweiler im Jahre 1739 ein Heinrich Müller als Müller von Heckenmünster aufgeführt wurde. Im Jahre 1750 wurde Gerhard Karls aus Ruwer Beständer der kesselstattschen Mühle zu Heckenmünster. Der Pachtvertrag lief zunächst auf 12 Jahre.

Nach dieser Zeit erwarb Gerhard Karls wiederum den Bestand, überließ die Mühle jedoch seinem Bruder Peter Karls. Peter Karls wurde als Müller von Heckenmünster in den Akten im Zeitraum v on 1755 – 1801 aufgeführt. Auch in der Folgezeit blieb die Familie Karls Pächter der unteren Mühle. Im Jahre 1826 stand die Reparatur der Mühle an: ein neues Eishaus mußte gebaut werden, und der Mahlbaum war ebenfalls schadhaft.

Herr Peter Karls kaufte in den Jahren 1922/23 die untere Mühle von der kesselstattschen Majoratsverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt durfte die obere Mühle, die ebenfalls im Besitz des Herrn Karls war, aus Konkurrenzgründen nicht mehr mahlen.

Farschmühle

Die untere Mühle wurde 1929 von dem Kunst- Kirchenmaler Hans Wiesbrock erworben. In den 30iger Jahren wurde sie ganz zu einem Wohnhaus umgebaut. Wiesbrock heiratete 1931 Christine Karls, eine Tochter des Müllers Peter Karls. 1965 übernahm Maria Tost, die Tochter der Eheleute Wiesbrock, die Mühle und baute sie zu einem Speiselokal um, dass bis 1989 betrieben wurde. Danach war sie kurze Zeit privat vermietet. Heute wird sie vom nachfolgenden Besitzer nur als Zweitwohnsitz genutzt.

Die Müller unteren Mühle
1548               Peter der Müller
1683               Hans Georg
1714 – 1725    Michael Deutz
1725 – ?          Mathias Theis
1730               Bernhard Follmann
1739 – 1745    Heinrich Müller
1747 – 1750    August Weinand
1750 – 1762    Gerhard Karls
1762 – 1801    Peter Karls
1794 – 1823    German Karls
1799 – 1803    Johann Schetz
1920 – 1924     Peter Karls
1924 – 1929    Jakob Farsch